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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns dem Vermieter, der Flyccess UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Herrn Nicolai Chris Moser, Bürgermeister Fink Straße 34, 89331 Burgau , Tel.: +49 178 493 68 17 und Ihnen als unseren Kunden / Mieter. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

 

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Bedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

 

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

 

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

 

§ 2 Allgemeines

(1) Vermietet werden ausschließlich das Zelt und das Equipment für die Party bzw. die Mobile Disco. Das Zelt und das Equipment werden im folgenden Mietsache genannt.

 

(2) Es ist eine Abholung oder Lieferung der Mietsache möglich. Dies wird im jeweiligen Vertrag bzw. Angebot vereinbart.

 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf unserer Website stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags dar.

 

(2)  Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit der Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande. Die Annahme des Angebots kann schriftlich (z.B. E-Mail, Kontaktformular) oder mündlich (z.B. telefonisch oder im persönlichen Gespräch) erfolgen. Ein Vertrag kommt erst mit einer Auftragsbestätigung zustande

 

(3) Wir werden den Zugang Ihrer abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

 

(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung annehmen.

 

(5) Sollte die Anmietung zu dem gewünschten Zeitpunkt nicht möglich sein, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

 

§ 4 Übergabe und Montage

(1) Beide Parteien kontrollieren bei Abholung die Mietsachen auf Mängel und Ausstattung. Festgestellte Mängel werden im Übergabeprotokoll vermerkte.

 

(2) Mit der Unterschrift des Übergabeprotokolls und Übernahme der Mietsache bestätigt der Mieter betriebsfähigen sowie einwandfreien Zustand der Mietsache.

 

(3) Der Mieter weist sich mittels Personalausweises oder Reisepass mit aktueller Adresse bei Übernahme aus. Der Vermieter ist berechtig von diesen Dokumenten eine Kopie (auch als Foto) zu erstellen.

 

(4) Der Aufbau des Zeltes durch den Vermieter ist nicht im Mietpreis inbegriffen. Der Vermieter hilft lediglich bei dem Aufbau, wenn dies vorab vereinbart wurde. Der Vermieter haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die während des Aufbaus entstehen

 

(5) Die Gefahr geht auf den Mieter mit der Übernahme der Mietsache und Unterzeichnung des Übergabeprotokolls über und endet erst bei der Übergabe am Rückgabetag an den Vermieter. Wären der Nutzungsdauer haftet allein der Mieter für alle Schäden.

 

(6) Haben die Parteien eine Lieferung und Montage durch den Vermieter vereinbart, sorgt der Mieter für freie Zugangswege zu dem Aufstellort.

 

§ 5 Preise und Stornierungsbedingungen

(1) Sämtliche Preisangaben in unseren Angeboten und auf unserer Website sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten. Zusätzlich zu dem vereinbarten Honorar zahlt der Mieter eine Kaution in Höhe des vereinbarten Honorars zu Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter.

 

(2) Die Miete wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.

 

(3) Hat der Mieter im Auftrag einen Liefertermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete für die gesamte Mietzeit ist spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung oder alternativ bei Lieferung im Voraus bar zu entrichten.

 

(4) Bei Mietzeiten von über einer Woche ist die Miete für die erste Woche spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung oder alternativ bei Lieferung im Voraus bar und für die Folgewoche jeweils bis zum 3. Werktag eines jeder Woche kostenfrei per Überweisung zu entrichten.

 

(5) Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Eine Lieferung ist kostenfrei, falls die Strecke bis zum Mieter nicht mehr als 40 Kilometer beträgt. Falls die Strecke länger ist, werden pro weiteren Kilometer eine Pauschale von 35 Cent berechnet.

 

(6) Erfolgt eine Stornierung durch den Mieter vor Mietbeginn so gelten folgende Stornokosten: 

  1. bis 50 Tage vor Mietbeginn 25% vom gesamten Mietpreis inkl. aller sonstigen Gebühren

  2. 49-30 Tage vor Mietbeginn 50% vom gesamten Mietpreis inkl. aller sonstigen Gebühren

  3. 29 - 15 Tage 70% vor Mietbeginn vom gesamten Mietpreis inkl. aller sonstigen Gebühren

  4. weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 100 % vom gesamten Mietpreis inkl. aller sonstiger Gebühren.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Mietpreis und die Versandkosten sind spätestens binnen zwei (2) Wochen ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen.

 

(2) Sie können den Mietpreis und die Versandkosten nach Ihrer Wahl nur mit den von uns angebotenen Zahlungsmöglichkeiten bezahlen.

(3) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch nicht berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen.

 

(4) Als Mieter dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Mietvertrag herrührt.

 

§ 7 Rückgabe

(1) Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzen Sie den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf des Vertrages fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Sie sind verpflichtet, die Mietsache zum vereinbarten Rückgabedatum in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Geben Sie die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so sind wir berechtigt für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete zu verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Die genauen Rückgabebedingungen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen bei Abschluss des Mietvertrages. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

(2) Der Rückgabeort ist, wenn nichts anders vereinbart, der im Mietvertrag genannte Ort. Ein Versand der Mietsache ist ausdrücklich nicht möglich. Die Rückgabe hat am vereinbarten Rückgabetag und Uhrzeit zu erfolgen. Bei vorzeitiger Rückgabe entsteht kein Anspruch auf eine teilweise Rückvergütung des Mietpreises.

 

(3) Bei der Mietsache handelt es sich ganz oder teilweise um gebrauchte Sachen. Im Mietvertrag sind daher die bei Übergabe vorhandenen Schäden erfasst. Sie werden die Mietsache bei Erhalt sorgfältig auf weitere Schäden überprüfen und uns diese unverzüglich melden.

 

(4) Die Rückgabe der Mietsache hat in einwandfreiem, vollständigem und gereinigtem Zustand am vereinbarten Rückgabetag zu erfolgen, sofern nicht anders vereinbart. Bei Parteien kontrollieren bei Rückgabe die Mietsachen auf Mängel und Vollständigkeit. Festgestellte Mängel werden im Rückgabeprotokoll vermerkte.

 

(6) Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll dokumentiert wurden, werden vorerst als durch den Mieter versucht betrachtet, es sei denn der Mieter kann dem Vermieter eindeutig nachweisen, dass der Schaden bereits vor der Übergabe vorhanden war. Bei Rückgabe defekter, beschädigter oder unvollständiger Mietsache, behält sich der Vermieter vor, die Kaution ganz oder teilweise bis zur vollständigen Klärung der Kostenübernahme durch die Versicherung einzubehalten.

 

(7) Für Schäden, die nicht über die Versicherung gedeckt sind, werden Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten mit Kautionsbetrag verrechnet. Sollte die Kosten über dem einbehaltenen Kautionsbetrag liegen, so schuldet die Differenz der Mieter dem Vermieter. Dieser Differenzbetrag wird dem Mieter in Rechnung gestellt und ist innerhalb des angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig.

 

§ 8 Gewährleistung

(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel abgeholter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 536 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.

 

(2) Etwaige von uns gegebene Garantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.

 

§ 9 Haftung und Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich mit der Mietsache sorgsam, bestimmungsgemäß und gewissenhaft umzugehen.

 

(2) Bei Schäden, Verlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haftet er dann nicht, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

 

(3). Das Rauchen sowie jegliche Art von offenem Feuer ist im Zelt ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird ein Reinigungsgebühr von 250 EUR von der Kaution einbehalten.

 

(4) Es ist ausdrücklich untersagt die Mietsache weiterzuvermieten oder zu verleihen.

 

(5) Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter umgehend telefonisch oder über E-Mail schriftlich bezüglich Beschädigung oder Mängel zu informieren und die Mietsache nur bestimmungs-gemäß zu gebrauchen. Unfälle mit der Mietsache, Vandalismus oder Diebstahl sind polizeilich zu melden und aufzunehmen.

 

(6) Der Mieter haftet auf Schadensersatz, wenn aufgrund einer verspäteten Rückgabe der Mietsache einem Folgemieter die Mietsache nicht rechtzeitig übergeben werden kann.

 

(7) Der Mieter ist dazu verpflichtet die Party als solche zu kennzeichnen.

 

(8) Dem Mieter wird es angeraten eine Versicherung für Brand. Sturmschäden oder ausfallendende Vermietungen abzuschließen. Gibt es keine solche Versicherung, muss er im Schadensfall die Kosten selbst begleichen.

 

§ 9 Haftung des Vermieters

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

(2) In sonstigen Fällen haften wir – so weit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

 

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und - ausschlüssen unberührt.

(4) Wir haften vorbehaltlich Abs. 1 insbesondere nicht auf Schadensersatz, wenn der Mieter aufgrund eines Mangels der Mietsache seine Reise nicht fortführen oder beginnen kann. Das Recht zur Minderung bleibt unberührt.

 

(5) Wir haften gegenüber dem Mieter nicht, wenn wir die Mietsache aufgrund der verspäteten Rückgabe durch einen Vorkunden, sowie durch unvorhersehbare Schäden, Diebstahl oder höhere Gewalt, dem Kunden nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung stellen können. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen des Mietpreises erstattet.

 

(6) Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

 

§ 10 Widerrufsrecht

 

(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, verweisen wir bezüglich des Widerrufsrechts verweisen wir auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter (folgt in Kürze)

 

(2) Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht augeschlossen.

 

 

§ 11 Datenschutz

(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

 

(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: [https://www.flyparty.de/datenschutz]

 

§ 12 Europäische Streitbeilegung

(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

 

(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

 

(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

 

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.

 

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem Zweck des Vertrags und dem Willen der Beteiligten bei seinem Abschluss am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt im Fall von ungewollten Regelungslücken.

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